Die Mindestlöhne legen fest, wieviel man verdienen muss. Verbindliche Mindestlöhne dürfen nicht unterschritten werden. Die üblichen Löhne beschreiben hingegen den Ist-Zustand: Wieviel verdienen Beschäftigte mit ähnlichem Profil auf dem Arbeitsmarkt? Die üblichen Löhne, die im SGB-Lohnrechner berechnet werden, basieren auf einer Umfrage bei den Unternehmen und dienen Ihnen zur Orientierung. Falls ein üblicher Lohn tiefer als ein Mindestlohn im Rahmen eines GAV sein sollte, dann ist immer der Mindestlohn relevant.
Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen
Viele Gesamtarbeitsverträge für Branchen oder Betriebe legen Mindestlöhne fest. Sie werden von den Sozialpartnern gemeinsam vereinbart. Allerdings sind nicht alle Arbeitgeber bereit, mit den Gewerkschaften zu verhandeln. In der Schweiz ist zwar rund die Hälfte der Arbeitnehmenden durch einen GAV geschützt. Einen GAV, der auch Mindestlöhne festlegt, kennen aber nur 1,7 Mio. der 5 Mio. Erwerbstätigen.
Der SGB-Lohnrechner blendet unter der Rubrik «Gesamtarbeitsverträge in Ihrer Branche» GAVs der ausgewählten Branche ein. Angezeigt werden sämtliche allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge, die für alle Betriebe und Beschäftigten in einer Branche bindend sind. Zudem sind Angaben zu weiteren öffentlichen GAV zu finden. Um zu erfahren, ob Sie einem der angezeigten GAV unterstellt sind, müssen Sie beim GAV in der Rubrik Geltungsbereich nachschauen und bei Unklarheiten die Gewerkschaft Ihrer Branche kontaktieren.
Kantonale Mindestlöhne
In der Mindestlohnpolitik hat sich in den letzten Jahren auf kantonaler Ebene einiges bewegt. So hat der Kanton Neuenburg 2017 in der Schweiz den ersten allgemeinen staatlichen Mindestlohn eingeführt. In verschiedenen Kantonen sind weitere Projekte vor dem Abschluss oder geplant.
- Am 4. August 2017 wurde im Kanton Neuenburg erstmals ein staatlicher Mindestlohn von 19.70 Fr./h eingeführt. Im Jahr 2022 beträgt er 20.08 Fr./h. Er gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmenden im Kanton, die in der Regel („habituellement“) im Kanton arbeiten. Für die Landwirtschaft hat der Regierungsrat einen tieferen Mindestlohn festgelegt. Die tripartite Kommission kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohnes.
- Im Kanton Jura gilt ab dem 1. Februar 2020 ein Mindestlohn von 20 Fr./h. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen – für Branchen mit einen AVE GAV, für Firmen mit einem Mindestlohn im GAV und für Normalarbeitsverträge. Der Staat kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns nicht.
- Im Kanton Tessin gilt ab 2021 ein Mindestlohn zwischen 19.00 bis 19.50 Fr./h (abhängig vom Medianlohn der Branche). Er gilt nicht für Beschäftigte, die durch einen Mindestlohn in einem GAV geschützt sind.
- Im Kanton Genf wurde im Herbst 2020 eine Mindestlohninitiative angenommen. Im Jahr 2022 beträgt der Mindestlohn 23.27 Fr./h, dieser gilt auch für Branchen mit Gesamtarbeitsvertrag.
- Im Kanton Basel-Stadt beschloss das Stimmvolk am 13. Juni 2021 einen Mindestlohn von 21 Fr./h . Er gilt nicht für GAV-Branchen.
- In Zürich wurden im November 2020 in den Städten Zürich, Kloten und Winterthur kommunale Initiativen eingereicht, die einen Mindestlohn von 23 Fr./h fordern.
- In diversen Kantonen wie BE, SG oder TG wurden Parlamentsvorstösse für kantonale Mindestlöhne abgelehnt.